Heilpraktiker - Kosten
Privat-Versicherte bekommen in der Regel, je nach Vertrag, die Kosten erstattet.
Gesetzlich Versicherte können über die Beihilfe bzw. einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker die Kosten, je nach Vertrag, teilweise erstattet bekommen.
Ich orientiere mich, an der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Trotzdem kann es vorkommen, daß die Kosten für meine Behandlungen von den privaten Kassen, Beihilfeversicherungen oder privaten Zusatzversicherungen nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Das Honorar wird beim Termin bar bezahlt - in einem Betrag - unabhängig von der Erstattung der Kassen.